Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kopier-Service Reinbek GmbH
§ 1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem KSR GmbH und Ihren Auftraggeber (Kunden), soweit nicht anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Diese allgemeine Geschäftsbedingungen sind für die Kunden verbindlich, in dem Moment, in dem der Auftragnehmer (KSR GmbH) für die Kunden tätig wird oder der Kunde per Selbstbedienung die Maschinen bedient.
(3) Für die per Selbstbedienung durchgeführte Auftragsarbeiten übernimmt der Auftragnehmer (KSR GmbH) keine Haftung.
(4) Die Selbstbediener (Kunden, die die Maschinen selbst bedienen) haften im vollen Umfang für die verursachten Schäden, die bei grobfahrlässige Bedienung der Maschinen oder aus einem anderen Grund entstehen und verursacht werden.
§ 2 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dem Auftraggeber spätestens bei Auftragvergabe über besondere Ausführungsformen zu unterrichten (Anzahl der Aufträge, Form, Größe und Format, Angaben über Materialien etc.). Der Verwendungszweck des Auftrages ist anzugeben. Ist der Auftrag für den Druck zur Veröffentlichung oder Veräußerung oder andere Zwecke bestimmt, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer (KSR GmbH) zu informieren und einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.
(2) Information und Unterlagen, die zur Erstellung des Auftrages notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem Auftragnehmer (KSR GmbH) zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, Datenträger,
Originale, etc.).
(3)Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 3. Ausführung und Mängelbeseitigung
(1) Der Auftragnehmer (KSR GmbH) führt die Aufträge nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch. Die Aufträge werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein üblich vertretbare bzw. allgemein verständliche Version durchgeführt.
(2) Mängel in dem Auftrag, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständiger Textvorlage oder mitgebrachte Materialien wie Diskette, Cd-s und andere Datenträger, oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie, schlechte Vorlagen und Originale, falsche oder fehlerhafte Aussage des Kunden, zurückzuführen sind, fallen nicht in dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers (KSR GmbH). In solchen Fällen sind die Kunden (Auftraggeber) zur Zahlung bis zur Höhe der durchgeführten Auftragsarbeiten verpflichtet.
(3) Die Kunden (Auftraggeber) sind verpflichtet, Ihre Aufträge, die Dienstleistungen, Produkte und Ware, ob gekauft oder erstellt, Rechungen und sonstige
Leistungen des Auftragnehmers (KSR GmbH) gleich nach dem Erhalt zu überprüfen, Eine spätere Reklamation , Schadenersatzansprüche, Änderung, Nachbesserung und Neudurchführung des Auftrages ist durch Auftragnehmer (KSR GmbH) ausgeschlossen.
(4) Rügt der Auftraggeber einen in Auftrag objektiv vorhandenen , nicht unerheblichen Mängel, oder durch die Maschinen verursachte Mängel, hat der Auftraggeber dies unverzüglich dem Auftagnehmer (KSR GmbH) zu melden und hat Anspruch auf Beseitigung der in dem Auftrag enthaltenen Mängel durch den Auftragnehmer. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muß vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels dem Auftragnehmer (KSR GmbH) gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist dem Auftragnehmer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen. Bei Verzicht auf Mängelbeseitigung kann der Auftraggeber nur bis Höhe der Auftragsarbeit Schadenersatz gelten machen. Der Auftragnehmer (KSR GmbH) übernimmt keine Haftung für Folgeschäden und andere Ansprüche durch den Auftraggeber (Kunden).
(5) Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 24 Stunden nach Abgabe der Auftragsarbeiten eingegangen ist. Absatz (5) gilt nicht für § 3 und für die Selbstbedienungsarbeiten durch die Auftraggeber (Kunden) und Durchführung der Auftragsarbeiten auf die von Auftraggeber mitgelieferten Materialien.
(6) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(7) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Der Auftragnehmer (KSR GmbH) kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichtenhaltung eines Liefertermins auf höhere Gewalt, so ist der Auftragnehmer berechtigt , vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.
§ 4. Haftung
(1) Der Auftragnehmer (KSR GmbH) haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe, Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
(2) Eine Haftung des Auftragnehmers für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.
§ 5. Berufsgeheimnis
(1) Der Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich, vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen, Unterlagen und vereinbarte Konditionen vertraulich zu behandeln.
§ 6. Vergütung und Grundlagen der Berechnung
(1) Der Umfang der Auftragsarbeiten wird anhand der aktuellen Preislisten unter Beachtung der vereinbarten Konditionen berechnet.
(2) Die Zahlungen und Vergütungen sind unter Beachtung der vom Auftragnehmer (KSR GmbH) gewährten Fristen zu leisten. Im übrigen ist die Vergütung sofort nach Bestellungen, Lieferungen oder Abgabe der Auftragsarbeiten fällig.
(3) Der Auftragnehmer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlichen angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Der Auftragnehmer kann bei umfangreichen Aufträge einen Vorschuß verlangen, der für die Durchführung des Auftrages objektiv notwendig ist. Er kann die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet.
§ 7. Eigentumsvorbehalt
(1) Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung des Auftrages.
(2) Der Auftragnehmer (KSR GmbH) hat das Urheberrecht an denAuftragsarbeiten.
§ 8. Vertragskündigung
(1) Der Auftraggeber kann den erteilten Vertrag (Auftrag) bis zur Fertigstellung der Auftragsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich erklärt wurde. Dem Auftragnehmer steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragwertes zu.
§ 9. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt Deutsches Recht, Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers (KSR GmbH).
(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
KSR GmbH Allgemeine Auftragsbedingungen.